Zum neuen Schuljahr 2020/2021 gibt es wieder einige neue Regelungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandamie zu beachten sind. U.a. entfällt die generelle Befreiung von der Präsenzpflicht bzw. ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Eltern, die ihre Kinder zur Einschulung der fünften Klassen begleiten möchten, ebenfalls die 3G-Regel erfüllen müssen, um ins Schulgebäude kommen zu können.